Stand:
27.03.2024 |
BITTE BEACHTEN!! |
Bei Anzeichen einer Erkältung (z.B.
Halskratzen, laufende Nase, Husten,
Atembeschwerden) ist das Betreten der Tanzschule generell nicht
gestattet. Dasselbe gilt, wenn eine Person der
Wohngemeinschaft in den letzten 5 Tagen Kontakt
zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatte
oder selbst infiziert ist. |
EINLASS KINDER |
Kinder aus den Mutter-Kind-Gruppen betreten
die Tanzschule mit max. einer Begleitperson.
Alle anderen Kinder betreten und verlassen die Tanzschule
allein (auch bei der Schnupperstunde). |
GARDEROBEN / UMKLEIDEN |
Die Teilnehmer müssen bereits passend
angezogen zum Unterricht erscheinen. Für das
Tanzen notwendiges Schuhwerk kann vor dem
Eingang der Tanzschule oder in der Garderobe
angezogen werden. |
LÜFTEN |
Für ein gründliches Querlüften wird konstant
gesorgt. Zusätzlich kann über eine Lüftungsanlage
verbrauchte Luft ab- und Frischluft zugeführt werden.
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