HYGIENEKONZEPT
ADTV TANZCENTER BOKELMANN
Um der Verbreitung
der Krankheit SARS Covid-19 entgegenzuwirken, sind
wir mit unseren räumlichen Möglichkeiten und unserer
technischen Ausstattung in der Lage, hohe Hygienestandards
sicherzustellen und die geltenden Bestimmungen
mit unserem Schutzkonzept effektiv
umzusetzen.
Wir behalten uns vor,
zusätzlich zu unserem nachfolgend
aufgeführten Konzept erweiterte
Maßnahmen zu ergreifen, um unsere kleinen und großen Kunden, deren Familien
und auch uns zu schützen.
Das ADTV TANZCENTER BOKELMANN betreibt das Unternehmen
an zwei Standorten:
1. Jahnstr. 8, 26441
Jever
2. Im Gewerbegebiet
Nr. 14, 26419 Schortens
Als "Kursteilnehmer" bezeichnet werden:
1. Einzelpersonen
2. Kinder mit einer
Begleitperson
3. Paare mit festem
Tanzpartner
Folgende Mindestmaßnahmen
werden zugesichert:
EINLASS / AUSLASS
Der jeweilige Vorplatz
zum Gebäude bietet
ausreichend Platz für gleichzeitig ankommende Kursteilnehmer,
so dass die eigenverantwortliche Einhaltung des Mindestabstands
von 2 Metern zu anderen Kursteilnehmern jederzeit möglich
ist.
In Jever betreten
die Kursteilnehmer das Gebäude ebenerdig durch den Haupteingang
der Tanzschule. Das Verlassen der Tanzschule findet
über die Notausgangstür des Saales zum Garten hin statt.
In Schortens betreten
die Kursteilnehmer das Gebäude ebenerdig durch dessen
Haupteingang und benutzen dann die Treppe, von der aus
sie direkt durch die Eingangstür in die Tanzschule gelangen.
Das Verlassen der Tanzschule findet über denselben Weg
statt.
Der Einlass/Auslass
erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstands von 2
Metern. Zudem liegt zwischen Kursende und
nächstem Kursbeginn ein zeitlicher Abstand, damit Kursteilnehmer nicht aufeinander treffen,
deren Unterricht beendet ist und deren Unterricht als
nächstes beginnt.
Sollte ein Teilnehmer
oder eine Begleitperson eines Kindes schon zum Zeitpunk
des Einlasses Symptome einer Erkältung aufzeigen,
wird dieser Person der Zutritt verwehrt. Zu jedem späteren
Zeitpunkt wird sie dazu aufgefordert, die Tanzschule
umgehend zu verlassen.
Mund-/Nasenschutzmasken
müssen von allen anwesenden Mitarbeitern während der
Ein-/Auslass-Phase getragen werden, ebenso von allen
Personen, die die Tanzschule betreten oder verlassen
(ausgenommen Kinder unter 7 Jahre).
Im Eingangsbereich und
in den Toiletten jeder Tanzschule ist die Möglichkeit
zur Händedesinfektion gegeben.
Kindern unter 3 Jahre
dürfen die Tanzschule mit maximal einer familiären Bezugsperson
betreten und verlassen. Die Bezugsperson trägt die
Verantwortung dafür, dass das Kind während der Ein-/Auslass-Phase
die Abstandsregel einhält.
Kinder ab 3 bis 6 Jahre
dürfen die Tanzschule mit maximal einer erwachsenen
Begleitperson betreten und verlassen. Bei
Fahrgemeinschaften ist die Begleitperson zu benennen,
die für die von ihr mitgebrachten Kinder zuständig ist.
Die Begleitperson trägt die Verantwortung dafür,
dass das Kind während der Ein-/Auslass-Phase die
Abstandsregel einhält.
Schulkinder, die die Abstandsregeln
eigenverantwortlich einhalten können, dürfen die Tanzschule
allein betreten und verlassen. Grundschulkinder müssen
jedoch von einer Begleitperson gebracht werden. Nur
in Ausnahmefällen dürfen Grundschulkinder ohne Begleitperson
zur Tanzschule kommen, z.B. mit dem Fahrrad oder zu
Fuß. Die Ausnahme ist seitens der Betriebsleitung genehmigungspflichtig.
Während des Unterrichts
ist es nicht möglich, dass Begleitpersonen, Eltern oder
Geschwister von Kindern sowie nachfolgenden Kursteilnehmer
oder Fremde ohne Aufforderung die Tanzschule betreten
können.
UNTERRICHT
Das Umziehen in der Tanzschule
ist untersagt. Die Garderoben und Umkleiden bleiben
geschlossen. Teilnehmer aus dem Kindertanz- und Solotanz-Bereich
müssen deshalb bereits passend angezogen zum Unterricht
erscheinen. Für das Tanzen notwendiges Schuhwerk kann
im Saal angezogen werden.
Die Anwesenheitserfassung
erfolgt durch den Tanzlehrer. Es kann jederzeit nachvollzogen
werden, wer sich zu welchem Zeitpunkt in der Tanzschule
aufgehalten hat. Eine Vermischung von Gruppen findet
zu keiner Zeit statt.
Die Kursteilnehmer
(Einzelpersonen oder Paare) werden vom Tanzlehrer
einzeln in den Saal geleitet, damit sie unter Berücksichtigung des Mindestabstandes einen
Sitzplatz einnehmen, der ihnen zuvor dauerhaft
zugeteilt wurde. Kurz vor Unterrichtsbeginn werden
die Kursteilnehmer dann einzeln auf die Tanzfläche
gebeten. Es wird dabei ein "Tanzplatz" eingenommen,
der in selber Weise gekennzeichnet ist wie der
zugeteilte Sitzplatz.
Die Größe eines jeden
"Tanzplatzes" ist entsprechend des Bewegungsvolumens
für Einzelpersonen, Kindern mit Begleitperson als
Paareinheit und Paare beim Gesellschaftstanz so
bemessen, dass jederzeit der behördlich geforderte
Mindestabstand zu den Mittanzenden eingehalten
werden kann (nach vorn, hinten, sowie links und
rechts ab Schulter je 2 Meter).
Abstandsregelung: |
1. Einzelpersonen
2-3 Meter
|
2. Kinder mit einer Begleitperson
3-4 Meter |
3. Paare mit festem Tanzpartner
stationäre Tänze 3-4 Meter
raumgreifenden Tänze 4-5 Meter |
Für den Unterrichtenden
ist ein separater Bereich auf der Tanzfläche einberechnet,
der von Teilnehmern nicht betreten werden darf. Außerdem
müssen die Laufwege des Tanzlehrers (z.B. zur Musikanlage)
von den Teilnehmern im Mindestabstand von 2 Metern frei
gehalten werden.
Während des
Unterrichts wird kein Mund-/Nasenschutz getragen.
Außerhalb des Saales ist jedoch das Nutzen einer
Schutzmaske verpflichtend (ausgenommen Kinder unter
7 Jahre).
Bezugspersonen von Kindern
unter 3 Jahre nehmen am Unterricht teil und bilden zusammen
eine Paareinheit. Die Bezugsperson hat dafür zu sorgen, dass das Kind die Abstandsregel einhält.
Begleitpersonen von
Kindern ab 3 bis 4 Jahre nehmen nicht am Unterricht
teil, dürfen sich aber während des Unterrichts am
Sitzplatz des Kindes aufhalten.
Für Begleitpersonen von
Kindern ab 5 Jahre ist der Aufenthalt in der Tanzschule
während des Unterrichts nicht möglich. Der körpernahe Kontakt
1.
zwischen Jugendlichen bzw. Paaren untereinander ist
untersagt
2.
zwischen Kindern untereinander wird auf ein Minimum
beschränkt
3.
zwischen Tanzlehrer und Teilnehmer wird auf ein Minimum
beschränkt.
Beim Paartanz kann ein
Mindestabstand beider Partner zueinander nicht eingehalten
werden. Bei Paaren aus Nicht-Hygienegemeinschaften findet
der Unterricht deshalb nur mit festem Partner statt
(2-Haushalte-Regelung). Partnerwechsel werden während
des Unterrichts nicht durchgeführt.
Bei kurzen Unterrichtspausen
verteilen sich die Teilnehmer auf die ihnen zugeteilten
Sitzgelegenheiten.
SONSTIGES
Für eine gründliche Querbelüftung
wird konstant gesorgt.
Das Nutzen der Toilette
wird nur Einzelpersonen gestattet - bei Kindern u.U.
in Begleitung einer Begleitperson. Die Möglichkeit zum
Händewaschen mit Wasser und Seife ist in allen Toiletten
gegeben, ebenso wird ein Desinfektionsmittel bereit
gehalten. Zum Trocknen der Hände werden Papiertücher
benutzt.
Für Mitarbeiter ist regelmäßiges
Händewaschen unter den geforderten Hygienevorschriften
obligatorisch und findet in einem gesonderten Bereich
statt.
Zu keinem Zeitpunkt werden
Getränke ausgegeben. Die Teilnehmer bringen ihre Getränke
selbst mit und stellen das mit ihrem Namen gekennzeichnete
Behältnis zu ihrem zugeteilten Sitzplatz.
Das Desinfizieren von
berührten Flächen wie Tische, Stühle, Türklinken, Armaturen,
Toiletten usw. erfolgt im Übergang zum nächsten Kurs.
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